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Was tun bei ...
Nicht erst knapp vor oder bereits nach dem Sterben sollte bei Schwerkranken der Pfarrer (oder ein anderer Priester) informiert werden, damit rechtzeitig das Sakrament der Krankensalbung gespendet werden kann. Es muss deswegen nicht gefürchtet werden, dass der Tod nicht mehr aufzuhalten ist. Auf jeden Fall sollte den Kranken die Möglichkeit zum würdigen Empfang dieses Sakramentes gegeben werden.
Pfarrer oder Kaplan verständigen (Tel. 05574/83217) |
Termin für Rosenkranz, Trauergottesdienst |
Gemeindearzt (Tel. 05579/4212) |
Totenbeschau |
Mesner oder Andreas Eberle
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Läuten der Totenglocke |
Bestattungsfirma |
Kann frei gewählt werden |
Gemeindeamt (Tel. 05579/8212) |
Bestimmung der Grabstätte |
Personaldokumente des Verstorbenen bereithalten |
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis |
Todesanzeige formulieren |
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Andreas Eberle (Tel. 0664/222170) |
Ministranten, Kreuzträger |
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