Pfarre Buch


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Richtlinien für Beerdigungen von aus der Kirche ausgetretenen Mitglieder

Was tun bei ...


Richtlinien für Beerdigungen von aus der Kirche
ausgetretenen Katholiken in der Pfarrgemeinde Buch

Wenn jemand aus der Kirche austritt, tut uns dieser Schritt ehrlich leid. Aber es ist
sein Wille und Wunsch, den wir respektieren müssen – auch wenn jemand in dieser Situation stirbt. Wenn wir der Situation von Trauer und Abschied gerecht werden wollen und gleichzeitig den Willen des Verstorbenen respektieren, kann es keine Beerdigung im klassischen Sinn geben.

Der Ausgetretene hat sich bewusst von der kirchlichen Gemeinschaft distanziert, sich von unserer Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen. Darum kann der Verstorbene nicht in der Kirche aufgebahrt und beim Begräbnis keine Totenmesse gefeiert werden.

Was wir aber tun können ist, für die Verstorbenen zu beten. Als Christen glauben wir, dass das Gebet für jeden Verstorbenen eine Hilfe ist und den Angehörigen Trost gibt. Wenn die Angehörigen es wünschen, gibt es beim Abschied von einem aus der Kirche ausgetretenen Katholiken folgende Möglichkeiten:

  • das Läuten der Totenglocke,
  • eine Totenwache, bei der für den Verstorbenen gebetet wird,
  • Verabschiedung am Grab, die durch einen Priester in Zivil geleitet wird
  • ein besonderes Gedächtnis bei den bestehenden Messfeiern am Donnerstag- oder Samstagabend
  • das Jahresgedächtnis und Gedenken an Allerheiligen


Der Pfarrgemeinderat




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